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Positionum Metaphysicarum & Physicarum.

Lütkemanns „Positionum Metaphysicarum & Physicarum“ (1649)

Positionum Metaphysicarum & Physicarum.
Disputatio II.
Quam
Dei O.M. Auxilio
Praeside
Viro Pl. Rev. Clar. Excell.
Dn. Joachimo Lutkemanno, S.S.Th. & Ph. D. Eccles. Phys. ac Met. Prof. Praecept. & Promot. suo devenerando,
Publice
In Auditorio Majore die 4. Aprilis h.a. 2. pomerid.
Exhibet
Thomas Hofmannus, Osnabr. Westph.

Für eine Disputation, die der Student Thomas Hofmann aus Osnabrück im April 1649 unter Lütkemanns Vorsitz führen soll, stellt der Professor der Physik und Metaphysik Thesen auf über das Wesen der Dinge und der Natur im Geist und in der Sache, über Form und Materie. Dem fügt er drei Fragen an, deren erste auf das Wesen des Menschen zielt – zu dessen Definition der Leib, die Seele und die Vereinigung dieser beiden gehören. Die zweite Frage berührt die Christologie und wird zum Stein des Anstoßes, aufgrund dessen Lütkemann nach einer langwierigen Auseinandersetzung im Streit mit seinem Landesherrn Mecklenburg verlassen muss und nach Wolfenbüttel geht. Er fragt: An Christus tempore mortis fuerit verus homo? – Ob Christus in der Zeit seines Todes wahrer Mensch gewesen sei. Die Frage wird verneint, propter absentiam istius entis, quod praeter animan & corpus ad esse hominis requiritur – wegen der Abwesenheit seines Wesens, das außer Seele und Leib zum Menschsein notwendig ist.

Im Tode wird (bei jedem Menschen) die Seele aus dem Leib genommen, da aber zum Menschsein Leib und Seele in ihrer Vereinigung gehören, endet mit dem Tod die Existenz des Menschen in diesem Sinne, lautet Lütkemanns Argumentationsgrundlage. Schlussfolgerung ist, dass Christo, der ganz Mensch war und wirklich den leiblichen Tod gestorben sein muss, um die Erlösung des Menschen von Sünde und Tod zu vollbringen, ebendies widerfahren sein muss: Trennung von Leib und Seele und damit Aufhebung des wahren Menschseins. Lütkemanns theologisches Interesse liegt also im Erweis des wirklichen, nicht nur im doketistischen Sinne scheinbaren Todes Jesu, um die soteriologische Wirkung seines Sterbens sicherzustellen. Seine Gegner sehen allerdings die Verneinung der wahren Menschlichkeit Jesu als Problem, denn seit den christologischen Bekenntnissen des 4. Jahrhunderts gilt: Jesus ist wahrer Gott und wahrer Mensch zugleich, unvermischt und doch untrennbar. Die Thesen Lütkemanns stellen in ihren Augen daher einen Verstoß gegen Schrift und Bekenntnis dar.

Nachweis: Niedersächsisches Staatsarchiv Wolfenbüttel, 1 Alt 22, Nr. 192, fol. 30.

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DVCATVS BRVNSVICENSIS fereq[ue] LVNÆBVRGENSIS, Cum adjacentibus Episcopatibus, Comit[atibus], Domin[iis]. etc. […] (Die Herzogtümer Braunschweig sowie (nahezu vollständig) Lüneburg mit angrenzenden Bistümern, Grafschaften, Herrschaften etc.) [ca.1630].

Aus: Theatrum Orbis Terrarum, sive Atlas Novus […] (Schauplatz des Erdkreises, oder Neuer Atlas), hrsg. von Willem und Joan Blaeu, Bd. 1, Amsterdam 1645.

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Die Karte zeigt in einem Maßstab von etwa 1:360.000 den von Wolfenbüttel aus regierten Teil der welfischen Besitzungen in den 1620er Jahren. Dieses Gebiet erstreckte sich vom Steinhuder Meer und Deister bis zum Elm, vom Solling bis zum Harz. Es setzte sich zusammen aus den Fürstentümern Wolfenbüttel, Calenberg und Göttingen, aus großen Teilen des Stifts Hildesheim, ferner den Grafschaften Blankenburg und Hohnstein. Daneben sind auf der Karte im Norden aber auch Besitzungen der Lüneburger Linie des welfischen Gesamthauses sowie von West nach Ost zudem die Grafschaft Schaumburg, das (sog. Kleine) Stift Hildesheim, das zu dieser Zeit lüneburgische Fürstentum Grubenhagen, die Grafschaften Wernigerode und Stolberg sowie das Stift Halberstadt zu erkennen.

Den dieser Karte zugrundeliegenden Kupferstich schuf Ende der 1620er Jahre Caspar Dauthendey († ca. 1639/40), der am Hofe des Herzogs Friedrich Ulrich in Wolfenbüttel als Mathematiker, Landvermesser, Architekt und Bauverwalter tätig war. Die Karte wurde seit Mitte der 1630er Jahre von den Amsterdamer Kartographen und Verlegern Willem Janszoon (1571-1638) und Joan (1596–1673) Blaeu in ihrem mehrteiligen „Novus Atlas“ verwendet, der unter variierten Titeln und vielfach erweitert in dichter Folge Neuauflagen erlebte. Die vorliegende Abbildung stammt aus einer Ausgabe aus dem Jahre 1645. Die Karte fand jedoch in leicht modifizierter Form auch Aufnahme in anderen Kartenwerken jener Zeit. In den 1640er Jahren nutzte sie der Verleger Johann Janssonius (1588-1664), größter Konkurrent der Familie Blaeu, für seine Werke, später dann auch Frederik de Wit (1610-1698).

Weiterführende Literatur: Fritz Hellwig: Caspar Dauthendey und seine Karte von Braunschweig, in: Speculum Orbis. Zeitschrift für alte Kartographie und Vedutenkunde 2/1 (1986), S. 25-34.

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Positionum Metaphysicarum & Physicarum.

Nachweis: Niedersächsisches Staatsarchiv Wolfenbüttel, 1 Alt 22, Nr. 192, fol. 30.